Wattwandern bei Gewitter? Ohne uns!
In den letzten Tagen war das Wetter wieder sehr unbeständig. Ein auf- und ab zwischen extrem heißem Wetter und darauf folgend tieferen Temperaturen, gemischt mit Regen und Gewitter. Zumindest was den Deutschen Wetterdienst betrifft, hat dieser für unseren Bereich (Baltrum und Küste) eine Gewitterwarnung Stufe 1 oder 2 für den Zeitraum der Wattwanderung herausgegeben.
Aufgrund dieser Gefahrenmeldungen von offizieller Seite haben wir an den Tagen unsere Touren abgesagt. Letztendlich gab es im Zeitraum der Wattwanderung einen heftigen Regenschauer und ein wenig Donner. Dann war der Spuk schon vorbei. Wir hätten danach noch unsere Wattwanderung durchführen können. Jedoch war die Gewitterwarnung seitens DWD noch immer aktiv!
Nach der Niedersächsische Verordnung über Führungen auf Wattflächen(NWattFVO) vom 19.08.2013 in §5 “Durchführung von Wattführungen, Pflichten der Wattführerinnen und Wattführer” Absatz 1, Satz 6 und 7 heißt es:
6 Bei Vorliegen einer Unwetterwarnung, bei heraufziehendem Gewitter und bei Gewitter darf eine Wattführung nicht begonnen werden. 7 Zieht ein Gewitter während der Wattführung herauf, so ist die Wattführung unverzüglich zu Ende zu führen.
Nach §6 stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, da trotz aktiver Gewitterwarnung die Wattwanderung durchgeführt wurde. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach dem Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Außerdem kann dies im Schlimmsten Fall ein Entzug der Genehmigung bedeuten, da die Wattführerin/der Wattführer nicht mehr als Zuverlässig anzusehen ist.
Auch wenn wir von einigen Teilnehmern zu Ohren bekommen, “Ach, so schlimm wird das doch gar nicht.” oder “Können wir nicht trotzdem wandern und dann bei Gewitter zurück gehen?” werden wir aus oben genannten Grund keine Wattwanderung bei aktiver Gewitterwarnung durchführen. Als Wattführer werden wir uns nicht über die Prognose einer offiziellen Behörde stellen. Wir spielen nicht Wetterfrosch und stellen unsere Meinung gegen einer mehreren tausend Euro teuren Ausstattung und Netzwerk der Behörde. Außerdem kann in 3 Stunden Baltrum-Wattwanderung das Gewitter auch schnell wieder zurück kommen. Wer einmal in freier Natur ohne Schutzmöglichkeiten ein Gewitter erlebt hat, weiß wie man sich selbst in dieser Situation gefühlt hat.
Über all den gesetzlichen Bedingungen ist uns eines viel wichtiger: Wir setzen nicht leichtsinnig Menschenleben aufs Spiel, die durch einen möglichen Blitzeinschlag ihr Leben lassen würden. Alleine die Panik, die bei einem heranziehenden Gewitter entstehen könnte und die damit verbundenen Risiken, wie Stürze, Angstzustände, Kreislaufprobleme etc. versuchen wir im Vorneherein zu vermeiden. Daher ist für uns die Unwetter und Gewitterwarnung vom DWD für den Zeitraum der Wattwanderung das K.O.-Kriterium, um die Wattwanderung absagen zu müssen. Dieses muss manchmal leider auch sehr kurzfristig passieren. Wir mussten sogar schon mit dem Schiff von Baltrum zurück fahren, wodurch uns Kosten entstanden sind. Die Sicherheit geht immer vor.