1. Zustandekommen des Vertrages
Die Webseite ‚Wattwandern.info‘ stellt informativ eine kalendarische Übersicht von Events / Veranstaltungen (Wattwanderungen) für den Nutzer bereit. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Wattwanderung kommt, unabhängig von dieser Webseite, ausschließlich mit dem namentlich erwähnten Wattführer zustande.
2. Selbstständigkeit
Alle namentlich erwähnten Wattführer arbeiten selbstständig in eigenem Namen und auf eigener Rechnung.
3. Verbindlichkeit der Buchung
Buchungen von Wattführungen bei dem jeweiligen Wattführer sind beidseitig verbindlich, sobald eine entsprechende Bestätigung per E-Mail für den gewählten Termin vom Wattführer zugestellt und vom Buchenden verifiziert wird. Eine Buchung ist erst dann gültig, wenn der in der Bestätigungsmail enthaltene Verifizierungslink geöffnet und darauf folgend eine E-Mail an den Buchenden versendet wurde.
4. Entschädigung bei Nichterfüllen
Wird eine Buchung vom Kunden ohne einen höheren Grund storniert, so ist der Wattführer berechtigt, die ihm entgangenen Kosten dem Buchendem in Rechnung zu stellen, sofern für den Tag der Wattführung keine gleichwertige Ersatzbuchung erfolgt. Höhere Gründe sind insb. plötzliche Verletzungen / Krankheiten. In diesem Fall ist die Kopie eines ärztlichen Attestes vorzuweisen. Ohne ein Attest wird die nicht wahrgenommene Buchung in Rechnung gestellt. Wird eine Buchung für eine Wattwanderung storniert, die in weniger als 72 Stunden beginnt, wird der ursprünglich zu zahlende Betrag der buchenden Person in Rechnung gestellt.
5. Gesetzliche Vorgaben
Wattwanderungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unterliegen gesetzlichen Bestimmungen/Verordnungen. Wattwanderungen werden nur durchgeführt, wenn diese dabei eingehalten werden können. Dazu zählen insbesondere die Witterungsverhältnisse, Mindestalter der Teilnehmer, Begleitung durch Erwachsene, usw.
6. Eigene Vorbehalte
Der Wattführer behält sich vor, die gebuchte Wattführung aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, insb. Sturm, Gewitter, Nebel, starke Regenschauer, Hagel, zu hoher Wasserstand, starker Schneefall oder im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen. Ist eine Wattwanderung aufgrund dessen nicht möglich, werden die Teilnehmer rechtzeitig (sofern es eine entsprechende Wetterprognose gibt bis maximal eine Stunde vor Termin) von ihrem Wattführer informiert. Bestimmte Wettererscheinungen (Nebel, Gewitter) können plötzlich und unvorhersehbar lokal in Erscheinung treten. In diesem Fall kann keine rechtzeitige Bekanntgabe erfolgen.
Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich nach Art und Dauer der Wattwanderung und wird von jedem Wattführer selbst definiert.
7. Ausschluss bei augenscheinlicher Untauglichkeit
Der Wattführer ist gesetzlich verpflichtet, seine Teilnehmer auf Tauglichkeit der bevorstehenden Strecke einzuschätzen und ggf. bei Bedenken von der Wattwanderung auszuschließen. Ein Ausschluss sollte nicht diskriminierend gewertet werden. Er dient der Sicherheit der übrigen Teilnehmer der Wattwandergruppe.
8. Sonstige Gründe, die zum Ausfall der Wattwanderung führen
Bei Erkrankungen des Wattführers, Verletzungen, sowie weitere Gründe, die das Führen von Personengruppen im Watt nicht zulassen, fällt die Wattwanderung aus und die Verbindlichkeit der Buchung erlischt. Es wird nach besten Mitteln versucht, einen Ersatzwattführer für die Wattwanderung zu finden.
Trotz sorgfältiger Prüfung der Wattwanderzeiten können diese durch Schreibfehler verfälscht worden sein. Ist zur angegebenen Uhrzeit keine Wattwanderung möglich, fällt diese aus.
9. Preise
Die Preise für die Wattwanderung können sich zum 01.01. des folgenden Jahres ändern. Innerhalb des Jahres erfolgt keine Preisänderung. Eine Änderung der Kosten für die Überfahrten durch die Fahrgastbetriebe (Reedereien) kann nicht ausgeschlossen werden.
10. Schlussbestimmung
Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser AGB davon unberührt.
Wattführer Tammo Besemann
Ort und Stand: Neßmersiel, den 01. Februar 2026

