1. Zustandekommen des Vertrages
Die Webseite ‚Wattwandern.INFO‘ stellt informativ eine kalendarische Übersicht von Wattwanderzeiten für den Nutzer bereit. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Wattwanderung kommt, unabhängig von dieser Webseite, ausschließlich mit dem/der namentlich erwähnten Wattführer/in zustande.
2. Selbstständigkeit
Alle namentlich erwähnten Wattführer arbeiten selbstständig in eigenem Namen und auf eigener Rechnung.
3. Verbindlichkeit der Buchung
Buchungen von Wattführungen bei dem/der jeweiligen Wattführer/in sind beidseitig verbindlich, sobald eine entsprechende Bestätigung per E-Mail für den gewählten Termin vom Wattführer zugestellt und vom Buchenden verifiziert wird. Eine Buchung gilt als verifiziert, wenn der in der Bestätigungsmail enthaltene Verifizierungslink geöffnet und darauf folgend eine Verifizierungsemail an den Buchenden versendet wurde.
4. Entschädigung bei Nichterfüllen
Wird eine Buchung vom Kunden ohne einen höheren Grund storniert, so ist der/die Wattführer/in berechtigt, die ihm entgangenen Kosten dem Buchendem in Rechnung zu stellen, sofern für den Tag der Wattführung keine gleichwertige Ersatzbuchung erfolgt. Höhere Gründe sind insb. plötzliche Verletzungen/Krankheiten. In diesem Fall ist die Kopie eines ärztlichen Attestes vorzuweisen. Ohne ein Attest wird die nicht wahrgenommene Buchung in Rechnung gestellt. Wird eine Buchung für eine Wattwanderung storniert, die in weniger als 72 Stunden beginnt und keine Wiederbelegung der frei gewordenen Plätze erfolgt, wird der ursprünglich zu zahlende Betrag der buchenden Person in Rechnung gestellt. Bei einer offensichtlichen “Spaß-Buchung” wird eine Anzeige wegen versuchten Betruges nach §263 erstattet.
5. Gesetzliche Vorgaben
Wattwanderungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unterliegen gesetzlichen Bestimmungen/Verordnungen. Wattwanderungen werden nur durchgeführt, wenn diese dabei eingehalten werden können. Dazu zählen insb. die Witterungsverhältnisse, Mindestalter der Teilnehmer, Begleitung durch Erwachsene, usw.
6. Eigene Vorbehalte
Der/Die Wattführer/in behält sich vor, die gebuchte Wattführung aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse, insb. Sturm, Gewitter, Nebel, starke Regenschauer, Hagel, zu hoher Wasserstand, starker Schneefall, oder im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen. Ist eine Wattwanderung aufgrund dessen nicht möglich, werden die Teilnehmer rechtzeitig (sofern es eine entsprechende Wetterprognose gibt bis maximal eine Stunde vor Termin) von ihrem Wattführer informiert. Bestimmte Wettererscheinungen(Nebel, Gewitter) können plötzlich und unvorhersehbar lokal in Erscheinung treten. In diesem Fall kann keine rechtzeitige Bekanntgabe erfolgen.
Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich nach Art und Dauer der Wattwanderung und wird von jedem Wattführer selbst definiert.
7. Ausschluss bei augenscheinlicher Untauglichkeit
Der/Die Wattführer/in ist gesetzl. verpflichtet, seine/ihre Teilnehmer auf Tauglichkeit der bevorstehenden Strecke einzuschätzen und ggf. bei Bedenken von der Wattwanderung auszuschließen. Ein Ausschluss sollte nicht diskriminierend gewertet werden. Er dient der Sicherheit der übrigen Teilnehmer der Wattwandergruppe.
8. Sonstige Gründe, die zum Ausfall der Wattwanderung führen
Bei Erkrankungen der Wattführerin/des Wattführers, insb. Covid-19 Erkrankung, Beinverletzungen, weitere, die das Führen von Personengruppen nicht zulassen, fällt die Wattwanderung aus und die Verbindlichkeit der Buchung erlischt. Es wird nach besten Mitteln versucht, ein Ersatzwattführer für die Wanderung zu finden.
9. Preise
Die Preise für die Wattwanderung können sich zum 01.01. des folgenden Jahres ändern. Innerhalb des Jahres erfolgt keine Preisänderung. Eine Änderung der Kosten für die Überfahrten durch die Fahrgastbetriebe (Reedereien) kann nicht ausgeschlossen werden. Die vom Wattführer für die Teilnehmer erworbenen Fahrkarten werden nur in Kombination mit der jeweiligen Wattführung zum Brutto-Einkaufspreis veräußert.
10. Schlussbestimmung
Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser AGB davon unberührt.
Wattführer Tammo Besemann
Ort und Stand: Neßmersiel, den 17. Mai 2022, Aktualisierung Punkt 3. (Verbindlichkeit der Buchung auf das neue Buchungssystem angepasst)